Trauungen

Warum sich kirchlich trauen lassen?

Wer im Standesamt eine Ehe eingeht schließt dort mit einem anderen Menschen einen Vertrag. Dieser ist in Deutschland die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.  In der Kirche hingegen sagen wir „vor Gott und seiner Gemeinde“ „Ja!“ zueinander und bitten dabei Gott um seine Unterstützung bzw. um seinen Segen, damit diese Bindung ein Leben lang halten möge.

Die Trauung ist ein Gottesdienst

Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Natürlich geschieht dies nicht mal so nebenbei, sondern möglichst feierlich und auf das jeweilige Paar individuell zugeschnitten. Entsprechend zahlreich sind die zu klärenden Fragen, angefangen vom „wann?“ über das „wo?“ bis hin zur Liedauswahl, der Frage nach dem Fotografen bis hin zur möglichen Beteiligung von Verwandten und Freunden samt Blumenkindern zum Auszug.

Das Traugespräch

Wegen des Termins für die kirchliche Trauung sollten Sie sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern wohnen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau und/ oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. Unsere Pfarrer*innen kommen gerne zu einem ausführlichen Gespräch zu Ihnen.  Bitte vereinbaren Sie dazu mit Ihrer/m zuständigen Pfarrer/in einen persönlichen Beratungstermin.

Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Trausprüche.

Musik bei der Trauung

Welche Musik soll gespielt werden? Welche Lieder sollen gesungen werden? Unsere Kirchenmusiker*innen helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung Ihrer Trauung und beraten Sie bei der Auswahl von Solisten und/ oder Chören.

Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Lieder.

Wenn die Konfessionen verschieden sind


Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteilung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.

Kosten

Die kirchliche Trauung in Ihrer Heimatgemeinde mit Pfarrerin oder Pfarrer inklusive Orgelmusik ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird
(z. B. besonderer Blumenschmuck, Solisten).